Brandschutz

Brandschutz Ertüchtigung ist unsere tägliche Arbeit. 
Zum Schutz der Menschen und Tiere muss dies hundertprozentig gemacht werden. 
Kompromisse gibt es hierbei nicht.



Hier erfährst du welche Brandschutzanforderungen einzuhalten sind; und erhältst Infos über Feuerwiderstandsklassen, Rauchmelder, Feuerlöscher sowie konkreten Brandschutzmaßnahmen für einzelne Bauteile und Materialien.

Im baulichen Brandschutz sind vor allem die eingesetzten Materialen und Bauteile von Bedeutung. Berücksichtigt werden Brandverhalten und Feuerwiderstand der einzelnen Bauteile. Aber auch die Planung von Fluchtwegen, Brandabschnitten, Brandschutztüren etc. gehören zum baulichen Brandschutz.

Die gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Brandschutz sind in Deutschland in den jeweiligen Länderbauordnungen unterschiedlich geregelt. Die Vorschriften ähneln sich aber sehr, auch in Österreich gelten ähnliche Vorschriften. Für freistehende Einfamilienhäuser gibt es kaum Anforderungen. Bei Reihenhäusern und Mehrfamilienhäuser steigen die Brandschutzanforderungen etwas an.


Haftet der Fachunternehmer bzw. der Planer bzw. Architekt. Er darf zum Beispiel keine Komponenten austauschen oder heimlich Fremdkomponenten einbauen.
Und im Brandfall geht ́s richtig zur Sache. Da drohen dem Planer bzw. Fachunternehmer sogar strafrechtliche Konsequenzen. 
Aber soweit wird ́s natürlichnicht kommen, denn Du hast ja den Kunden kompetent beraten!


Als Brandschutz-Fachkraft (TÜV) stelle ich sicher, dass alle Maßnahmen nach DIN und aktuellen Vorschriften erledigt werden.
Regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter im Bereich Brandschutz- Systemen und deren spezifischer Einbau stellen sicher, dass die Arbeiten korrekt durchgeführt werden.

Im Bereich Trockenbau / Brandschutz sind wir mittlerweile sehr stark im Großraum Schleswig-Holstein und bedienen alles von privaten Haushalten über Kindertagesstätten bis hin zu Kliniken und  in öffentlichen Gebäuden Jobcenter usw.

Brandschutz darf man nicht leichtfertig nehmen, da Menschenleben davon abhängen, dass das System im Brandfall funktioniert. Dazu kommt, dass die Brandschutzbedingungen bzw. 



Umständen, die sich ständig ändern

Wir stellen durch Schulungen unserer Mitarbeiter sicher, dass unser Brandschutzteam stets auf dem neuesten Stand ist.
Eine gute Zusammenarbeit mit anderen Handwerkern, Architekten und Brandschutz- Spezialisten ist uns wichtig. Wir koordinieren uns gerne mit den Profis von anderen Gewerken, um das bestmögliche Ergebnis zu liefern.



Für Ihre Bauvorhaben bieten wir Ihnen deutschlandweit ein umfangreiches Leistungspaket des vorbeugenden bautechnischen Brandschutzes nach DIN 4102 an. Zur Ausführung unserer Arbeiten verwenden wir nur amtlich geprüfte und umweltfreundliche Materialien. Wir besitzen die Zulassungen und Befähigungsnachweise aller führenden Brandschutzsystemhersteller (ZAPP-ZIMMERMANN, Promat, Knauf, OWA ).

Als mittelständiges Unternehmen verfügen wir nicht nur über geschultes Fachpersonal sondern auch über moderne Maschinen, Werkzeuge und Prüfgeräte. Damit können wir für alle von Ihnen geforderten Brandschutzmaßnahmen eine geprüfte wirtschaftliche Lösung anbieten.

Bei uns finden Sie für jede Anforderung die passende Lösung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der idealen Systeme und optimieren so die bauliche Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. 
Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfassende technische Unterlagen zur fachgerechten Ausführung und stichhaltigen Dokumentation Ihres Bauprojekts, die den Brandschutz verbindlich belegen.

Für eine individuelle Brandschutzberatung Ihres Bauprojekts steht Ihnen unsere technische Auskunft und der Außendienst zur Verfügung.    Technischer Berater




Brandwand in Trockenbauweise
als tragende oder nichttragende, raumabschließende, Metallständer- Wandkonstruktion zur Trennung oder Begrenzung von Brandabschnitten und zur Verhinderung
der Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte
im Innen- und geschützten Außenbereich.


 Brandschutzkonzept §14 Brandschutz MBO (Muster-Bauordnung)


Baulicher Brandschutz.                                
 
z.B.
■ Feuerwiderstand von
Bauteilen (Feuerwiderstandsklasse)
■ Brennbarkeit von Baustoffen (Baustoffklasse)
■ Brandabschnitte
■ Zufahrtswege für die Feuerwehr


Anlagentechnischer Brandschutz.                    

z.B.
■ Brandmeldeanlagen
■ Automatische Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen)
■ Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
■ Brandschutztechnische Einrichtungen (Wandhydranten)
■ Sicherheitsstromversorgung und Notbeleuchtung


Organisatorischer Brandschutz.                   

z.B.
■ Bereitstellung von Kleinlöschgeräten (Feuerlöscher)
■ Ausbildung des Personals
■ Kennzeichnung der
Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen
■ Erstellung von Evakuierungs und Rettungswegplänen
■ Einrichten einer Betriebsfeuerwehr


Feuerwehr / Selbsthilfe                                 

z.B.
■ Öffentliche Feuerwehren
■ Erstellung eines Feuerwehrplanes
■ Löschwasserversorgung und rückhaltung
■ Flächenbereitstellung für die Feuerwehr


Brandschutz

Brandschutz auf Baustellen

  • Eines der wichtigsten Werkzeuge ist der Feuerlöscher

    Auch wenn das Team bei Renovierungs- und Reparaturarbeiten meist klein ist: Ein Mann muss bei feuergefährlichen Arbeiten unbedingt als Brandwache abgestellt werden. Und zwar mit einem voll funktionsfähigen Feuerlöscher. Nur so ist sichergestellt, dass ein Brand sofort im Keim erstickt werden kann. Selbst wenn augenscheinlich nichts Feuer gefangen hat, muss in Zeitabständen sorgfältig nachkontrolliert werden, ob sich nicht doch irgendwo Brandnester gebildet haben. Besteht auch nur der kleinste Verdacht, sollte man sich nicht scheuen, die Feuerwehr zu rufen, um die Situation begutachten zu lassen. Nur die Experten der Feuerwehr können ausschließen, dass nicht doch noch ein Schwelbrand entsteht. Erst damit hat der ausführende Betrieb seine Sorgfaltspflicht der Versicherung gegenüber erfüllt. Sonst kann aus einem kleinen Reparaturauftrag über Nacht ein großer Haftungsschaden werden. Gerade weil auf Baustellen der Feuerlöscher so wichtig ist, sollte man ihn wie alle anderen Werkzeuge perfekt in Schuss halten. Voraussetzung dafür ist seine regelmäßige sachkundige Prüfung. Diese hat im Abstand von höchstens zwei Jahren zu erfolgen und wird von qualifizierten Brandschutz- Fachbetrieben übernommen.


  • Je kleiner die Baustelle, desto größer das Brandrisiko

    Kleinere Baustellen sind meist nicht nur unübersichtlicher - gerade hier werden auch besonders häufig Schweiß-, Löt- und Schleifarbeiten ausgeführt. Dadurch steigt die Gefahr eines Brandes ganz erheblich. Da die Arbeiten zudem meist in bestehenden und eingerichteten Gebäuden erfolgen, sind auch mögliche Schäden und damit das Haftungsrisiko besonders groß. Die betroffenen Gebäudeteile sind daher sorgfältig als Baustelle abzusperren, um benachbarte Bereiche nicht zu gefährden. Brennbare Abfälle und Bauschutt müssen zügig entsorgt werden. Und während jeder Bauphase sind die Flucht- und Rettungswege frei zu halten.

  • Erhöhtes Brandrisiko auf Baustellen

    Aus gutem Grund schreiben die Arbeitsstätten-Verordnung, die Baustellen- Verordnung und die Unfallverhütungs-Vorschriften sehr genau vor, wie vorbeugender Brandschutz auf Baustellen auszusehen hat. Gibt es doch dort eine Vielzahl von Materialien, die leicht Feuer fangen können - von Kunststoff-Isolierplatten und Kabeln bis hin zu Farb- und Lösungsmittel-Kanistern. Bei Neubauten lassen sich die Vorschriften noch relativ leicht erfüllen. Der bvbf Bundesverband Brandschutz- Fachbetriebe e.V. weist aber darauf hin, dass der ausführende Unternehmer bei Renovierungs- und Reparaturarbeiten in bestehenden Gebäuden genauso in der Verantwortung steht.

  • Typische Gefahren

    Typische Gefahren auf Baustellen sind einerseits in der Brennbarkeit der verwendeten Materialien an sich gelegen, andererseits in der Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten, wie insbesondere Heißarbeiten. Aus dem Umstand, dass auf Baustellen im Regelfall keine geschlossenen Brandschutzkonzepte umgesetzt sind, ergibt sich meist in Verbindung mit vorhandenen, lagernden Materialien eine hohe Brandausbreitungsgefährdung.


  • Arbeits und Betriebsschutzvorschriften EN.CON Engineering & Consulting

    In den genannten rechtlichen Vorschriften des Arbeits- und Betriebsschutzes sind wichtige Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes enthalten.

    Für die Überwachung sind z.B. Staatliche Gewerbeaufsichtsämter, das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Berufsgenossenschaften, Technische Überwachungsvereine (TÜV oder Dekra) oder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz zuständig.

  • Allgemeine Übersicht über die Rechtsgrundlagen

    Das Recht und die Pflicht der Gefahrenabwehr in Deutschland, die Vorschriften des Brandschutzrechts, die Organisation und die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes (Brandbekämpfung) sowie der vorbeugende Brandschutz sind in vielen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Diese Rechtsvorschriften können von Bund und Ländern erlassen sein, wobei Bundesrecht über Landesrecht steht.

    Im Art. 70 des Grundgesetzes ist die Verpflichtung des Schutzes von Menschen und Sachwerten festgehalten. Daraus resultieren die einzelnen Gesetze und Verordnungen.

  • Arbeitssicherheitsgesetz ASiG (Bundesrecht)

    Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verpflichtet Arbeitgeber zu Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gefahrenabwehr.

    Dieses Gesetz regelt den Einsatz von Sicherheitskräften und Betriebsärzten in Betrieben sowie die "überbetrieblichen Dienste" der Berufsgenossenschaften. Zur Ausfüllung dieses gesetzlichen Rahmens werden Unfallverhütungsvorschriften erlassen.

  • Brandschutzrecht ( Landesrecht)

    z.B. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetze der Länder. Daraus resultierend die Feuerwehrdienstvorschriften, weiterhin ist das auch die Grundlage für die Durchführung der Brandschau in gefährdeten Objekten, wie z.B. Schulen, Versammlungsstätten, öffentliche Einrichtungen usw.

  • Bauordnungsrecht (Landesrecht)

    In allen Bundesländern sind eigene Landesbauordnungen in Anlehnung an die von einer gemeinsamen Kommission entworfenen Musterbauordnung (MBO) gültig. Diese gelten für die jeweils einzelne bauliche Anlage. Geregelt ist darin u. a. der bauliche Brandschutz für Gebäude und sonstige bauliche Anlagen.


  • Arten der Rechtsgrundlagen

    Es gibt verschiedene Arten von Rechtsgrundlagen:

    a) Gesetze: z.B. Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG); Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); Gerätesicherheitsgesetz (GSG).

    b) Verordnungen: z.B. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV); Gefahrgutverordnung Straße (GGVS), (ADR 2003); Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF); Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV).

    c) Autonome Rechtsnormen: z.B. Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherungen.

    d) Anerkannte Regeln der Technik: DIN- und ISO-Normen; EN; VDE-Bestimmungen; CDI- und VDS-Richtlinien; DVGW Arbeitsblätter; TÜV-Merkblätter).

    e) Berufgenossenschaftliche Regeln: BGR 111 (Arbeiten in Küchenbetrieben);

    BGR 133 (Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern).

       

FREIGABESCHEIN
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