Trockenbau unseren Anleitungen

TROCKENBAU-ANLEITUNG: TRENNWAND SELBER BAUEN UND VERSPACHTELN









Seit Jahrhunderten wird Gips als einfach zu beherrschendes, wirtschaftliches und kreatives Baumaterial eingesetzt. Gips ist heute also nicht von ungefähr der Leitwerkstoff für Wände, Decken und Böden
im modernen Innenausbau. Mit Gips und Gipsprodukten verbunden sind die Einführung rationeller Trockenbauweisen und die zeitgemäße Funktionstrennung von tragendem Rohbau und leichtem Ausbau. Hochwertige, funktionale Putz- und Spachtelsysteme sowie schnell abbindende, selbstnivellierende Calciumsulfat-Fließestriche sind weitere Beispiele für das Innovationspotenzial des Minerals Gips.

Die ökologische Qualität des Bindemittels Gips – als natürlich vorkommendes Gipsgestein wie als Sekundärrohstoff aus verschiedenen technischen Prozessen – bietet schon heute gute Aussichten, den baulichen Herausforderungen nachhaltig zu begegnen, sei es, den mineralischen Rohstoff Gips aus Baustoffen zurückzugewinnen und daraus neue Baumaterialien herzustellen oder Gebäude bei der Raumbildung technisch so zu konfigurieren, damit sie dem demografischen Wandel standhalten können.





Anleitungen für Heimwerker

Ein paar Heimwerker Tipps können die Arbeit wesentlich einfacher machen. Anleitungen für Heimwerker

Du möchtest Deine Räume im Trockenbau individuell unterteilen? In dieser Seite erfährst Du, wie Du eine Trennwand baust. 
Du erfährst, worauf Du achten musst: bei der Vorbereitung, beim Erstellen des Ständerwerks, Anbringen der Gipskartonplatten, Dämmen und Verkleiden der Wände sowie beim Verspachteln zum Schluss.



Trockenausbau

Flexibel und schnell, sauber und relativ preiswert – der Trockenausbau bietet viele Vorteile.
Alle Arbeiten, seien es Trennwände oder Vorwandinstallationen, kann man mit etwas Geschick in Eigenleistung machen.






Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten
Das Angebot an leistungsfähigen Systemen und einzeln verwendbaren Bauteilen hat sich in den vergangenen Jahren enorm vergrößert. Mit seinen vielfältigen Möglichkeiten löst die Trockenbauvariante das traditionell handwerkliche Bauverfahren bereits in vielen Bereichen ab.
 
Einsatzmöglichkeiten sind:  
 
Deckenbekleidungen und Unterdecken (abgehängte Decken)
Je nach Bauart und Baumaterial können Deckenbekleidungen und Unterdecken ein großes Spektrum an Aufgaben übernehmen. Dazu zählen unter anderem die reine Deckengestaltung, der Schallschutz, Sichtschutz oder die Integration von Deckeneinbauten. Ob plane, gegliederte oder gewölbte, fugenlose oder elementierte Flächen aus unterschiedlichen Materialien, Formen und Systemen - alle Möglichkeiten stehen hierbei offen. Erhältlich sind u.a. Dekor-, Metall-, Gitter-, Waben-, Lamellen-, Paneeldecken oder Baffeldecken oder Decken in Sonderausführungen (wie etwa Akustik-, Licht-, Lüftungs-, Klimadecken). Für die Bekleidung können verschiedene Materialien wie Gipskarton, Gipsfaser, Holz, Holzwerkstoff, Metall, Kunststoff, Mineralfaser, Glas, Fiber-, Calciumsilikat und Perliten verwendet werden.     
 
Wandbekleidungen und Montagewände 
Wandbekleidungen können als gerade, geschwungene oder gebogene Flächen aus verschiedenen Materialien und Systemen mit einschaliger oder mehrschaliger Beplankung errichtet werden. Möglich sind Trennwände für Räume, Raumteiler oder auch feste oder umsetzbare Ständerwände. Als Bekleidungsmaterialien können Gipskarton, Holz, Kunststoffe, Metalle oder Glas eingesetzt werden.
                                 
Installationswände (auch Vorwandinstallation) und WC-Trennwände 
Errichtet werden Installationswände für Sanitärräume oder WC-Trennwände. Die Bekleidung kann u.a. aus Gipskarton, Gipsfaser, Holz, Holzwerkstoff, Metall und Kunststoff bestehen.       





Wände stellen


Ein großer Raum soll in zwei kleinere unterteilt werden. Oder man wünscht sich eine Einbauwand hinter dem frei im Zimmer stehenden Sofa. Oder soll es doch ein begehbarer Kleiderschrank oder eine kuschelige Nische sein: Mit Leichtbauwänden aus Gipsplatten von Knauf lässt sich im Trockenausbau jedes Renovierungsvorhaben umsetzen. Dabei verliert man nur so viel Wohnfläche wie unbedingt nötig, da unter den Breiten der Metallprofile die schmalste gewählt wird, die man im Einzelfall für Dämmung oder Installationen braucht.

Die schlanken Innenwände punkten weiter: Sie wiegen wenig – gut für den Einbau auf wenig belastbaren Altbaudecken. Und sie sind auch für einen nur durchschnittlich begabten Heimwerker einfach zu montieren. Das tragende Gerüst des Metallständerwerks besteht aus U- und C-Profilen: Die sind leichter und auch maßhaltiger als eingesetzte Rahmenhölzer. Die U-Profile werden an Wand, Boden und Decke verschraubt. Die C-Profile sitzen als senkrechte Streben dazwischen.



Der Ausbau mit Gipsplatten-Systemen steht heute auf einem verarbeitungstechnisch sehr hohen Niveau. Um Fehler zu vermeiden und um beim Ausbau mit Gipsplatten-Systemen Klarheit hinsichtlich baulicher Rahmenbedingungen zu schaffen – um also Qualität sichern zu helfen – werden nachfolgende Empfehlungen und Hinweise für den Praktiker gegeben.



Check-Liste
Wer den Innenausbau per Trockenbau selbst in Angriff nimmt, sollte sich vor allem mit dem Baumaterial Gipskarton auseinander zu setzen:
Welche Art von Gipskarton benötige ich? Muss ich besondere Anforderungen, z.B. erhöhte Feuchtigkeit beachten?
Welche Voraussetzungen und Regeln sollte ich bei der Beplankung beachten?
Wie verlege ich die Gipskartonplatten?
Welches Werkzeug brauche ich?
Muss ich die Luftdichtheit der Konstruktion beachten, z.B. weil die Außenbauteile nicht über eine luftdichte Ebene verfügen?
Eine Vielzahl an Materialien und Elementen lassen sich im allgemeinen Baustoffhandel finden. Für die Montage stellen Hersteller zum Teil umfangreiche Produkt- und Verarbeitungsinformationen zu Verfügung.
Dennoch sollte gerade bei statisch sensiblen Arbeiten oder bei Arbeiten, die die bauliche Substanz gefährden, ein Fachmann oder eine Fachfrau hinzugezogen werden. Vor allem ist dies bei Feuchteräumen und bei Trockenbauarbeiten im Zusammenhang mit Dämmungen empfehlenswert. Bei nicht fachgerechter Ausführung kann dies unter anderem zu stockender Feuchtigkeit führen.









Baustellenbedingungen für Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen


  • Material vor Ort lagern
    • Platten und Zubehör sind vor Feuchtigkeitseinwirkungen zu schützen.
    • Gipsprodukte sind grundsätzlich trocken zu lagern.
    • Zur Vermeidung von Verformungen und Brüchen sind diese Platten eben zu lagern, z.B. auf trockenen Paletten oder auf trockenen Lagerhölzern im Abstand von ca. 35 cm.
    • Bei Plattenlagerung und -transport im Gebäude ist die Tragfähigkeit der Decken zu beachten.

    Beispiel:

    • 50 Gipsplatten, 12,5 mm dick, (Flächengewicht ca.10 kg/m2), belasten die tragende Decke mit etwa 5,0 kN/m2 (Masse   500 kg/m2).

    Hinweis:

    • Die Palettengewichte können bei Gipsfaserplatten im Einzelfall bis zu 2,4 t betragen.

    Besondere Hinweise

    • Unsachgemäße Lagerung (z.B. Hochkantstellen, Feuchtigkeitseinwirkung) führt zu Verformungen, die eine einwand- freie Montage beeinträchtigen.
    • Feucht gewordene Platten vor der Montage auf ebener Unterlage austrocknen lassen.
  • Bauklimatische Bedingungen
    • Beplankungen mit Gipsplatten und Gipsfaserplatten sollten bei länger andauernder relativer Luftfeuchtigkeit von mehr als 80% im Gebäude nicht durchgeführt werden.
    • Nach der Montage sind Gipsplatten- und Gipsfaserplatten- Systeme vor längerer Feuchtigkeitseinwirkung zu schützen.
    • Innerhalb von Gebäuden ist auch nach Abschluss der Montagearbeiten für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
    • Spachtelarbeiten dürfen erst erfolgen, wenn keine größeren Längenänderungen infolge von Feuchte- und/oder Tempe- raturänderungen mehr zu erwarten sind.
    • Für das Verspachteln darf die Raumtemperatur etwa +10° C nicht unterschreiten (DIN 18181).
    • Für eine Verarbeitung von Gipsfaserplatten mittels Klebe- fuge sind Raumtemperaturen von +10°C erforderlich.
  • Besondere Hinweise
    • Generell ist für ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen.
    • Insbesondere Putz- und Estricharbeiten führen zu einer drastischen Zunahme der relativen Luftfeuchtigkeit. In Verbindung mit Trockenbauarbeiten ist daher für eine gründliche Lüftung zu sorgen.
    • Ist Heißasphalt als Estrich vorgesehen, dürfen Spachtel- arbeiten erst nach dem Auskühlen des Estrichs vorgenommen werden.
    • Schnelles, schockartiges Aufheizen der Räume ist zu vermeiden, da sonst infolge von Längenänderungen und Aufschüsselungen Spannungsrisse entstehen können, dies gilt insbesondere beim Winterbau.
    • Ein direktes Anblasen der Gipsplatten und Gipsfaserplatten mit Heiß- oder Warmluft ist zu vermeiden.
    • Ein extrem schnelles Heruntertrocknen bei Inbetriebnahme von Lüftungs/Klimaanlagen ohne Befeuchter oder bei Einsatz von Bautrocknern ist ebenfalls zu vermeiden.

    Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass für die Verar- beitung von Gipsplatten und Gipsfaserplatten der günstige Klimabereich zwischen 40 und 80% relativer Luftfeuchte und oberhalb einer Raumtemperatur von +5°C liegt.

    Für die Verarbeitung von Gipsfaser Fertigteilestrichen und Hohlböden haben sich relative Luftfeuchten zwischen 45 und 75% und Raumtemperaturen oberhalb von +10°C als günstig erwiesen.

Einmessen und Anreißen

Die Wandachsen sind entsprechend dem Grundriss einzumessen und auf dem Boden mit Schnurschlag zu markieren. 
Erfolgt die Wandmontage nicht unmittelbar nach dem Einmessen, sollte eine dauerhafte Markierung gewählt werden.
Die Wandachsen sind anschließend mit einem Lot oder einer Teleskop-Wasserwaage vom Boden an die Decke zu übertragen. 
Bei größeren Objekten ist der Einsatz eines Rotationslasers zu empfehlen.
Türzargen sowie Tragständer für wandhängende Lasten sind ebenfalls auf dem Boden einzumessen und zu markieren. Nach dem bauseitigen Verlegen von Steigleitun- gen und dem Schließen evtl. Decken- und Bodendurchbrüche sind im Rahmen der Montage der Trennwand-Unterkonstruktion die Türzargen und Tragständer mit einzubauen.


Befestigung der Anschlussprofile

Die UW-Anschlussprofile bzw. Anschluss- hölzer sind im Bereich der Wandachsen- Markierung an den angrenzenden Bauteilen lot- und fluchtgerecht zu befestigen. 
Hierzu sind für die jeweilige Anwendung geeignete Befestigungsmittel zu ver- wenden. Der vertikale Wandanschluss sollte vorzugsweise unter Verwendung von CW-Ständerprofilen erfolgen.
Der Abstand der Befestigungspunkte sollte im horizontalen Bereich max. 70 cm und im vertikalen Bereich max. 100 cm betragen. Bei unebenen flankierenden Bauteilen und erhöhten Schallschutzanforderungen sind die Abstände der Befestigungspunkte zu reduzieren.
Zur Gewährleistung der an die Trennwände gestellten Brand- und Schallschutz- Anforderungen sind die Anschlüsse unter Verwendung geeigneter Materialien dicht auszubilden. 
Hierfür können z. B. selbst- klebende Dichtungen oder Mineralwolle- Randdämmstreifen verwendet werden. Bei Trennwänden mit Brandschutzanforderungen sind grundsätzlich nicht brennbare Dichtungsmaterialien einzusetzen oder aber es ist nach DIN 4102 Teil 4, Abschnitt 2.20.5, zu verfahren.
Bei doppeltem Ständerwerk werden
zwei getrennte, parallel zueinander angeordnete Unterkonstruktionen montiert, wobei die an Boden und Decke mit Abstand angebrachten Anschlussprofile die horizontale Führung der jeweils zwei Ständer- profilreihen bilden.


Einbau der CW-Ständerprofile

Die CW-Ständerprofile sind lotrecht in die an Decke und Boden befestigten UW-Anschlussprofile einzuführen.
Eine Befestigung bzw. mechanische Verbindung der Profile untereinander darf nicht erfolgen. Die Flanschbreite der CW-Profile muss mindestens 30 mm, unter einem Plattenstoß mindestens
40 mm betragen.
Die Ständerprofile werden zunächst nur ungefähr auf den gewünschten Achsabstand gestellt, bei der anschließenden Bekleidung der 1. Wandseite erfolgt das maßgenaue und lotrechte Ausrichten. Die Achsabstände selber sind abhängig von der Dicke der Bekleidung gemäß folgender Tabelle auszuführen.
Der Längenzuschnitt der CW-Ständer- profile muss mit etwas Luft erfolgen, um geringe Bautoleranzen aufzunehmen. Die CW-Profile sollten mindestens 15 mm in das Deckenanschlussprofil eingreifen und im Bodenanschlussprofil auf dem Profilsteg aufstehen.
Bei größeren Wand- bzw. Raumhöhen kann eine Verlängerung der CW-Ständerprofile erforderlich werden. Hierbei ist, wie in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt, zu verfahren.
Werden besondere Anforderungen an die Schalldämmung der Montagewand ge- stellt, kann die Wand auch als Doppelständerwand ausgebildet werden. Zwischen den doppelt angeordneten CW-Ständer- profilen werden dabei selbstklebende Dämmstreifen als Abstandshalter befestigt. Sollen z. B. aus Gründen der Installationsführung die Ständerwerke in größeren Abständen voneinander montiert werden, ist ausreichende Stabilität durch geeignete Profilquerschnitte oder andere aussteifen- de Zusatzmaßnahmen sicherzustellen.
Dabei werden drei Varianten der Doppelständer-Konstruktionen unterschieden:
  1. Stahl-Doppelständerwände, deren CW-/ UW-Profile parallel nebeneinander angeordnet und mit selbstklebenden Dämmstreifen verbunden sind.
  2. Stahl-Doppelständerwände, deren CW-/ UW-Profile getrennt, parallel nebenein- ander angeordnet sind.
  3. Doppelständerwände, deren CW-/ UW-Profile parallel nebeneinander angeordnet sind und deren CW-Ständer- profile in ≤ 1⁄3 Wandhöhe durch Laschen oder Plattenstreifen zug- und druckfest verbunden sind.

Einbau der Dämmstoffe

In den Hohlräumen der Montagewände sind im Bedarfsfall Dämmstoffe – vorzugsweise in Plattenform oder speziell für Montagewände konfektionierte Rollenware – einzubringen.
Je nach Schall- und Brandschutzanforderungen sind Plattendicke und Rohdichte unterschiedlich. Die Mindestdicke sollte jedoch 40 mm betragen. Bei Brandschutzanforderungen sind die in den Prüfzeugnissen vorgegebenen Dämmstoffe zu verwenden.
Die Dämmstoffe sind im Wandhohlraum vollflächig zu verlegen, dicht zu stoßen und langfristig abrutschsicher zu befestigen. Spalten oder Löcher im Dämmstoff mindern den Schall-, Brand- oder Wärmeschutz. Zweilagige Schichten sind stoßversetzt zu verlegen.



Bekleidung der Unterkonstruktion

Die Bekleidung der Unterkonstruktion
mit Gipsfaser-Platten kann entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Trennwände an Schall- oder Brandschutz bzw. Statik je Wandseite ein- oder mehrlagig erfolgen.
Die Befestigung der Bekleidung an den CW-Ständerprofilen bzw. Holzständern erfolgt mit Schnellbauschrauben (ohne Vorbohren!) oder Klammern.
Generell ist ein Versatz der Fugen zwischen oberer und unterer Plattenlage von mindestens 200 mm einzuhalten.
Die Anordnung der Schnellbauschrauben und die Schraubfolge bei der Bekleidung der CW-Ständerprofile ist den Zeichnungen zu entnehmen. Die Abstände und Abmessungen der Befestigungsmittel selber (Schrauben, Klammern) richten sich nach der  Herstellerangaben.
Die Gipsfaser-Platten sind im Normalfall auf der Unterkonstruktion Bekleidung der Holzunterkonstruktion mit Klammern senkrecht zu montieren. 
Die Plattenlänge entspricht der Raumhöhe abzüglich oberer und unterer Anschlussfuge. Horizontale Fugen sind zu vermeiden. Sind diese je- doch baubedingt notwendig, sind die Fugen zwischen den einzelnen Platten mit einem Versatz von mindestens 200 mm anzuordnen. Kreuzfugen sind nicht zulässig.
Die horizontalen Fugen sind bei Montagewänden in der Regel als Klebefugen auszubilden.






Spachtelfuge und Trockenbau-Kante
Qualitätsstufe 1: Q1
Für Oberflächen mit geringen optischen Anforderungen, die aber aus technischen oder bauphysikalischen Gründen eine Verspachtelung benötigen (z. B. bei Dichtfolien, Fliesen).




Qualitätsstufe 2: Q2 (Standardverspachtelung)

Die Oberflächen der Konstruktionen werden bei den folgenden normalen Anforderungen in der Qualitätsstufe 2 ausgeführt:
  1. Strukturwandbekleidungen in mittlerer und grober Ausführung, wie Tapeten und Raufaser (Körnung RM oder RG)
  2. Matte, füllende Beschichtungen,die mit Rollen aufgetragen werden (Dispersionsbeschichtungen, Dünnputze) · Oberputze mit einer Körnung 00 mm, sofern sie für Gipsfaser-Platten freigegeben sind
  3. Die Qualitätsstufe 2 schließt Absetzungen der Fugen, vor allem im Streiflicht, nicht aus. Es dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben. 
  4. Falls erforderlich, sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen.


2Q Oberflächenqualität
In den Ausschreibungstexten für Wand- oder Deckenkonstruktionen erscheinen häufig Bezeichnungen wie „malerfertig“ oder dergleichen, die aber keine genaue Definition der geschuldeten Oberflächenqualität darstellen. Da solche Bezeichnungen die Erwartungen des Auftraggebers unzureichend beschreiben, soll das vom Bundesverband der Gipsindustrie e. V. herausgegebene Merkblatt 2.1 „Verspach- telung von Gipsfaser-Platten – Oberflächengüten“ durch die Festlegung von vier Qualitätsstufen dem Planer und Verarbeiter ein Werkzeug an die Hand geben, mit dem einheitliche und klare vertragliche Vereinbarungen geschaffen werden können. 
Das Merkblatt kann über den Bundesverband der Gipsindustrie e. V. (www.gips.de) angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass fermacell mit der Klebe- und der herkömmlichen Spachtel- fuge sowie der Trockenbau-Kante drei verschiedene Fugentechniken anbietet, deren Ausführungsunterschiede berücksichtigt werden müssen. Deswegen sind die vier Qualitätsklassen getrennt für das jeweilige Fugensystem aufgeführt. Grundlage für die Ausführung der fermacell® Fugensysteme sind die aktuellen Verarbeitungsvorschriften für fermacell® Gipsfaser-Platten.



Qualitätsstufe 3 Q3

Für Oberflächen, deren Qualität über die normalen Anforderungen hinausgehen. Die Oberflächengüte ist deswegen gesondert vertraglich zu vereinbaren bzw. auszuschreiben. 
  1. Die Qualitätsstufe 3 ist für folgende Oberflächen geeignet:
  2. Fein strukturierte Wandbekleidungen
  3. Matte, nicht strukturierte
  4. Beschichtungen
  5. Oberputze mit einer Körnung < 1,00 mm, sofern sie für Gipsfaser-Platten freigegeben sind.
  6. Im Streiflicht sichtbare Unebenheiten, wie das Absetzen der Fugen, sind nicht völlig ausgeschlossen, die Unebenheiten sind aber kleiner als bei Q2. Unterschiede in der Oberflächenstruktur dürfen nicht er- kennbar sein.
  7. Im Bedarfsfall sind die gespachtelten Flächen zu schleifen.




Qualitätsstufe 4 Q4

Für höchste Qualität werden Gipsfaser-Platten grundsätzlich mit einer vollflächigen Verspachtelung versehen. Die Oberflächenqualität ist gesondert vertraglich zu vereinbaren bzw. auszuschreiben. Die Qualitätsstufe 4 ist in folgenden Fällen zu vereinbaren:
  1. Glatte oder fein strukturierte Wandbeschichtungen, z. B. glänzend lackierte Flächen
  2. Metall- oder dünne Vinyltapeten · Hochwertige Glätt-Techniken
  3. Unebenheiten an den Fugen dürfen nicht mehr erkennbar sein. 
  4. Unterschiedliche Schattierungen durch geringe großflächige Unebenheiten sind nicht ausgeschlossen.



Vorbereitung des Untergrundes
Die zu behandelnde Fläche ist vor Beginn der Arbeiten, z. B. des Malers, Tapezierers oder Fliesenlegers, auf ihre Eignung zu überprüfen. Die Fläche muss einschließlich der Fuge trocken, fest, flecken- und staubfrei sein.
Besonders zu beachten ist, dass
Spritzer von Gips, Mörtel u. Ä. entfernt werden,
Kratzer, Stoßstellen u. Ä. mit Fugen-, Fein- oder Gips-Flächenspachtel nachgespachtelt werden,
alle Spachtelstellen glatt gearbeitet und
gegebenenfalls geschliffen werden.




Hinweise zur Ausführung und Planung
Bezüglich der Wahl des Verspachtelungs- systems, insbesondere der Verwendung von Fugendeckstreifen (Bewehrungsstreifen), sind sowohl die Ausführung (z. B. ein- lagige oder mehrlagige Bekleidung, Dicke der Platten), die Baustellenbedingungen als auch die vorgesehene Oberflächenbehandlung (z. B. Beläge aus Fliesen und Platten, Putze, Anstriche/Beschichtungen) bei der Planung zu berücksichtigen. Voraussetzung für das Erreichen der den Qualitätsstufen Q2, Q3 und Q4 zugeordneten Oberflächengüte ist, dass zwischen den einzelnen Arbeitsgängen die erforderlichen Trocknungszeiten eingehalten werden. Oberflächenbehandlungen (z. B. Anstriche, Tapeten, Putze) dürfen erst ausgeführt werden, wenn das Spachtelmaterial abgebunden und durchgetrocknet ist.
Auszüge aus dem Merkblatt 2.1, Ausgabe November 2017, Hrsg. Bundesverband der Gipsindustrie e. V. (Industriegruppe Gipsplatten)

  • Generelle Voraussetzungen für putzarbeiten

    frischmörtel und Verarbeitung

    Die Verarbeitung von Gipsputzen wird in DIN V 18550 Putz und Putzsysteme und DIN EN 13914-2 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen.

    Planung und wesentliche Grundsätze für Innenputz sowie in verschiedenen Merkblättern beschrieben. Nach DIN V 18550 entsprechen Gipsputze der Mörtel- gruppe P IV.



    Besondere Bedeutung für die funktionsgerechte Qualität von Putzfestkörpern und speziell ihre sichere Haftung auf Untergründen haben die Einhaltung der generellen Putzvoraussetzungen sowie die Beurteilung der Saugfähigkeit und gegebenenfalls die Vorbehandlung von Putz- gründen.



    Für die fachgerechte Herstellung von Putzoberflächen muss der Unter- grund folgende Anforderungen erfüllen:

    • Ebenflächig nach den Anforderungen gemäß DIN 18202
    • Tragfähig, fest und ausreichend formstabil
    • Trocken, nicht wasserabweisend und gleichmäßig saugend
    • Frei von Staub, Verunreinigungen und schädlichen Ausblühungen ▪ Frostfrei bzw. über +5 °C temperiert
    • Frei von Sinterschichten und Schalmittelrückständen





    Bei Beton als Putzgrund darf die Restfeuchte nicht mehr als 3 Masse- Prozent betragen. 

    Die Feuchtigkeitsabgabe des Betons muss in der Oberflächenzone abgeschlossen und der Putzgrund saugfähig sein. Frisch verputzte Räume sind vor Frost zu schützen.

  • Saugfähigkeit des putzgrundes

    Besonders wichtig für Haftung des Putzfrischmörtels und in der Folge die Haftfestigkeit des Putzfestkörpers sind die Saugfähigkeit und

    die Rauigkeit von Putzgründen, die deshalb vor Ausführungsbeginn

    zu überprüfen sind. Die vollständige Prüfung beschreibt das Merk- blatt Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton der Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie. Weitere Hinweise dazu geben auch DIN V 18550, DIN EN 13914-2 sowie VOB Teil C DIN 18350.



    Bei rauen und saugfähigen Untergründen dringen die Gipskristalle in den offenporigen Putzgrund ein und verkrallen sich aufgrund der Kristallisation und der damit verbundenen Volumenzunahme der Kristalle. Unter diesen Bedingungen entsteht ein optimaler Haftver- bund, sodass auf eine Vorbehandlung zumeist verzichtet werden kann. Dies trifft beispielsweise für Mauerwerk aus Ziegeln, Kalksandsteinen sowie aus haufwerksporigen Betonsteinen zu.

    Während zunehmende Rauigkeit die Putzhaftung verbessert, darf die Saugfähigkeit weder zu groß noch zu gering sein. In Oberflächen von schwach saugenden Untergründen können sich Gipskristalle nicht ausreichend verkrallen, wodurch der spätere Haftverbund beeinträchtigt wird. Der in der Praxis am häufigsten auftretende Fall sind glatte, schwach saugende Betonoberflächen, speziell bei Betonfertigteilen und glattgeschaltem Beton. Die mechanische Haftung des Putzes muss auf diesen Putzgründen durch die Vorbehandlung mit einer organischen Haftbrücke verbessert werden.

    Stark saugende Untergründe entziehen dem Putz hingegen zu schnell das Wasser, der Frischmörtel kann nicht regulär abbinden. Es kommt zum sogenannten Aufbrennen des Putzes mit einem teilweise unter- durchschnittlichen Haftverbund. Stark saugende Untergründe werden deshalb vorab mit einer Grundierung (Aufbrennsperre) behandelt, die die Saugfähigkeit herabsetzt bzw. innerhalb einer Fläche angleicht. Stark saugende Untergründe können beispielsweise Bestandsputz, Porenbeton und porosierte Ziegel sein.

  • Austrocknung

    Gipsputze besitzen den grundsätzlichen Vorteil der schnellen Austrocknung. Unter günstigen Bedingungen, wie sie höhere Temperaturen und eine niedrige Luftfeuchte darstellen, können Gipsputze schon nach kurzer Zeit trocken sein (im Mittel 14 Tage bei 10 mm Putzdicke in Abhängigkeit von Raumfeuchte, Raumtemperatur und Querlüftung). Bei Gipsputzen kann die Trocknung unterstützt und damit die Aus- trocknungszeit verkürzt werden. Sobald die Ausgleichsfeuchte erreicht ist, können Oberflächenbeschichtungen aufgebracht werden.

    Damit Gipsputze zügig austrocknen, muss nach der Fertigstellung des Putzes stets eine ausreichend gute Belüftung gewährleistet sein. In den ersten 24 Stunden ist Durchzug zu vermeiden, danach sollte für ausreichende Querlüftung gesorgt werden, wie in DIN V 18550 ange- geben (nach Möglichkeit mehrmals täglich). Bei niedrigen Temperaturen schützt zusätzliches Heizen gegen Frosteinwirkung.

    Bei ungenügender Belüftung und dadurch herabgesetzter Austrock- nung, vor allem in der ersten Woche nach dem Putzauftrag, kön-

    nen sich Calcitanreicherungen an der Putzoberfläche bilden. Diese sogenannte Sinterschicht unterbindet das Austrocknen des Putzes. Daneben setzt sie die Saugfähigkeit des Putzes selbst herab, wodurch Probleme bei Haftung von Beschichtungen auftreten können. Auf vorhandenen Sinterschichten perlt Wasser ab, sie sind nicht saugfähig und deshalb unbedingt zu entfernen. Deshalb ist das Entstehen von Sinterschichten durch ausreichende Querlüftung – insbesondere auf Winterbaustellen – unbedingt zu vermeiden.

  • Gipsspachtel

    Zu den Spachtelmaterialien auf Gipsbasis gehören Gips-Flächenspach- tel C7 nach DIN EN 13279 sowie Füll-, Fein- und Fugenspachtel nach DIN EN 13963. Beide Baustoffe unterscheiden sich hinsichtlich ihrer normativen Anforderungen und ihrer Anwendungscharakteristik, sodass eine Substitution nur bedingt möglich ist (Herstellerangaben zum jeweiligen Einsatzgebiet beachten).

    Gips-Flächenspachtel C7 nach DIN EN 13279 werden vor allem für flächige Überzüge auf glatten Massivuntergründen (Putzoberflächen, Plansteinmauerwerk, glattgeschalter Beton, Betonfertigteile) oder auf Gips- bzw. Gipsfaserplatten zur abschließenden Oberflächenbehandlung eingesetzt. Neben vollflächigen Überzügen sind auch strukturierte Gestaltungen möglich. Auftrag und Verarbeitung können je nach Produkt mit der Hand oder maschinell erfolgen. Die Schichtdicken betragen 0,1 mm bis 3 mm.

    Füll-, Fein- und Fugenspachtel sind nach DIN EN 13963 geregelt und werden hauptsächlich für das Verspachteln von Gipsplatten nach EN 520 sowie von faserverstärkten Gipsplatten verwendet.

  • Oberflächen

    Mit Gipsputzen werden Untergründe für Anstriche/Beschichtungen oder Wandbekleidungen wirtschaftlich, weil ohne zusätzliche Spachtel- oder Feinputzschicht, hergestellt. Art und Qualität von Putzoberflächen sind bereits frühzeitig festzulegen und im Leistungsverzeichnis zu benennen. Allgemeine Begriffe wie „malerfertig“ oder „tapezierfähig“ reichen hierfür nicht aus, stattdessen ist auf Qualitätsstufen abzustellen, die das Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich für Deutschland, Österreich und die Schweiz definiert (Herausgeber u.a. Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie und Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes). 

    Entsprechend diesen Qualitätsstufen sind die gewünschten Putzoberflächen (abgezogen, geglättet, abgerieben, gefilzt) bzw. die Oberflächengüte (Q1, Q2, Q3, Q4) festzulegen und vertraglich zu vereinbaren. Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Oberflächengüte enthalten, so gilt im Allgemeinen Qualitätsstufe 2 (Q2) als vereinbart.

  • Beschichtungen

    Mit Gips verputzte Wandflächen erhalten mit Tapeten, Vliestapeten oder Anstrichen ihre abschließende Optik, können aber auch den Untergrund für Beläge aus Fliesen und Platten sowie für Verbundabdichtungen bilden. Vor Beginn der Beschichtungsarbeiten ist der trockene Putz zu grundieren.

    Für Tapezierarbeiten sind bevorzugt Kleister auf Basis reiner Methylcellulose zu verwenden. Als Anstriche kommen hauptsächlich Dispersionsfarben zum Einsatz. Filmbildende Anstriche wie Öl- oder Lackfarben setzen die Diffusionsfähigkeit von Flächen herab. Reine Silikatfarben sind auf Gipsputz ungeeignet.

    Unter Fliesen und Platten beträgt die Putzdicke grundsätzlich 10 mm. Putzoberflächen als Ansetzgründe werden grundsätzlich nur abgezogen (nicht gefilzt, nicht geglättet, nicht abgerieben). Fliesen und Platten können mit geeigneten Dünnbettklebern auf Dispersions- oder Zementbasis angesetzt werden. Bei zementhaltigen Klebern sind bevorzugt solche mit hohem Wasserrückhaltevermögen und schneller Trocknungszeit zu verwenden.

    Gipsputz ist nach DIN V 18550 für den Einsatz in Küchen und Bädern von Wohnungen oder in vergleichbaren Räumen z.B. von Hotels geeig- net. Dies gilt ausdrücklich auch für den vorübergehend und gering mit Spritzwasser belasteten Bereich an Waschtischen, Badewannen oder Duschen in diesen Räumen.

    Gemäß ZDB-Merkblatt Verbundabdichtungen ist Gipsputz in diesen Bereichen als Untergrund für Verbundabdichtungen in der Beanspruchungsklasse A0 geeignet (mäßige Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser im Innenbereich im bauaufsichtlich nicht geregelten Anwendungsbereich).

  • Brandschutz mit Gips

    Das Brandverhalten von Baustoffen kann derzeit nach den parallel geltenden Normen DIN 4102-1 oder DIN EN 13501-1 klassifiziert werden. Gipsputze gehören nach beiden Normen ohne Nachweis zur Baustoffklasse A1 (nichtbrennbare Baustoffe). Nach DIN EN 13501 sind damit auch die Zusatzanforderungen „keine Rauchentwicklung“ (s1) und „kein brennendes Abfallen/Abtropfen“ (d0) erfüllt.

    DIN 4102-4 beschreibt klassifizierte Konstruktionen, die ohne weiteren Nachweis der jeweils angegebenen Feuerwiderstandsklasse zugeordnet werden können. Darunter befinden sich auch eine Rei-

    he von Brandschutzbekleidungen mit Gipsputz. Gemauerte Wände, Stahlbetonstützen und Stahlkonstruktionen können mit Gipsputzen (Mörtelgruppe IV nach DIN V 18550) unter Beachtung der Detailanga- ben in DIN 4102-4 bis F 180 ertüchtigt werden, außerdem Stahlbetondecken bis F 90 und Holzfachwerkwände bis F 30-B.

    Die besondere Brandschutzwirkung von Gipsputzen – wie auch anderen Gipsbaustoffen – beruht auf dem im Calciumsulfat-Dihydrat (CaSO4 · 2 H2O) zu rund 20 Gewichts-Prozent chemisch gebundenen Kristallwasser. Bei Gipsputz können so pro 10 mm Putzdicke auf einer Fläche von einem Quadratmeter etwa 2 Liter Wasser kristallin gebunden sein.

    Unter Einwirkung von Wärme wird die Kristallstruktur verändert, der Gips entwässert und bildet sich um zu CaSO4 · 1⁄2 H2O (Calciumsulfat- Halbhydrat). Bei weiter steigender Temperatur (Brandfall) wird das freigesetzte Wasser bis zum Verdampfungspunkt erwärmt und dann in Dampf überführt. Für das Calcinieren und die Verdampfung werden erhebliche Mengen an Wärmeenergie benötigt, wodurch die Temperatur der Gipsschicht auf der dem Feuer abgekehrten Seite nur sehr verzögert ansteigt.

  • Brandverhalten von Gipsplatten

    Gipsplatten bieten im Hinblick auf ihre geringe Dicke ausgezeichneten Feuerschutz. Das ist darin begründet, dass der Gipskern etwa 20 % Kristallwasser enthält, welches bei Brandeinwirkung verdampft und dabei durch Umwandlung Energie verzehrt. Die Temperatur auf der dem Feuer abgewandten Seite bleibt über längere Zeit in Abhängigkeit von der Plattendicke bei etwa 110 °C konstant. Die dann entstehende entwässerte Gipsschicht bietet eine erhöhte Wärmedämmung. Die in den Feuerschutzplatten enthaltenen Glasfasern wirken dabei als Bewehrung des Gipskerns, sodass der Gefügezusammenhalt bei Brandeinwirkung nachhaltig verbessert wird.

    Gemäß Anhang B der DIN EN 520 werden Gipsplatten hinsichtlich ihres Brandverhaltens in der Regel A2-s1, d0 klassifiziert. Bei dieser Klassifizierung nach DIN EN 13501-1 bedeutet:

    A2 = nichtbrennbar

    s1 = kein Rauch

    d0 = kein brennendes Abfallen/Abtropfen

  • wasserdampf-diffusionswiderstandszahl μ

    Die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl μ gibt an, um welchen Faktor der Wasserdampf-Diffusionswiderstand von Gipsplatten größer als der einer gleich dicken, ruhenden Luftschicht gleicher Temperatur ist. Die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl ist eine Stoffeigen- schaft und beträgt gemäß DIN EN ISO 10456






Trockenbau – Eigenschaften der Gipskartonplatte
Gipskartonplatten haben ein recht geringes Eigengewicht und lassen sich einfach auf passende Größen zuschneiden. Eine typische Gipskartonplatte weist eine Dicke von 12,5 mm, eine Breite von 600 oder 1250 mm und eine Länge von 2000 bis 4000 mm auf. Der Äußere Mantel aus Karton sorgt ausreichend für die Stabilität der gesamten Platte.
 
Einfache Gipskartonplatten können den hohen Ansprüchen an Brandschutz und Schallschutz nur wenig gerecht werden und eignen sich auch nicht für den Einsatz in feuchten Räumen. Für einen optimalen Schutz oder Halt sorgen speziell angefertigte Gipskartonplatten in verschiedenen Varianten:         
 
Spezielle Gipskarton-Feuerschutzplatten für den Brandschutz
Gelochte oder geschlitzte Gipskartonplatten für den Schallschutz
Imprägnierte Gipskartonplatten für feuchte Räume (z.B. Badezimmer)
Spezielle Gipskartonplatten zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung
Gipskarton-Akustikplatten für die Raumakustik
Spezielle Platten für die Aufnahme besonderer Lasten.







  • Gipsplatten nach dIn en 520 und dIn 18180

    Gipsplatten werden als Trockenputz direkt auf den Untergrund geklebt; als Beplankungen für Wand- und Deckenbekleidungen, Montagewände und Unterdecken auf Unterkonstruktionen aus Holz oder verzinktem Metall sowie für die Herstellung vorgefertigter Bauteile wie z.B. im Fertighausbau verschraubt oder genagelt. Neben der europäischen Produktnorm DIN EN 520 gibt es die DIN 18180 als nationale Anwendungsnorm. Für die Verarbeitung der Platten gilt DIN 18181. Für nichttragende innere Trennwände gilt generell DIN 4103-1, DIN 4103-4 für Holzständerwände sowie DIN 18183 für Metallständer- wände; bei Unterdecken und Deckenbekleidungen sind DIN 18168-1 und DIN 18168-2 zu beachten.


  • Gipsplatte typ A nach dIn en 520, typ GkB nach dIn 18180

    Gipsplatte, die nach DIN als Bauplatte bezeichnet wird, für alle Standardanwendungen.

  • Gipsplatte typ d (Gipsplatte mit definierter dichte) nach dIn en 520

    Gipsplatte mit einer definierten Dichte von mindestens 800 kg/m3, um für bestimmte Anwendungszwecke eine verbesserte Leistungsfähigkeit sicherzustellen.

  • Gipsplatte typ e (Gipsplatte für Beplankungen) nach dIn en 520

    Platten, die besonders als Beplankungen für Außenwandelemente ver- wendet werden; die Platten sind nicht für dauernde Außenbewitterung ausgelegt. Diese Plattenart weist eine reduzierte Wasseraufnahmefähigkeit auf; die Wasserdampfdurchlässigkeit ist auf ein Mindestmaß reduziert.

    Diese Plattenart muss die Anforderungen für die Klassen H1, H2 oder H3 erfüllen. Der nach DIN EN ISO 12572 ermittelte Wasserdampf- Diffusionswiderstand von Gipsplatten Typ E darf den Wert 25 nicht überschreiten

  • Gipsplatte typ f (Gipsplatte mit verbessertem Gefügezusammenhalt des kerns bei hohen temperaturen) nach dIn en 520

    Zur Verbesserung des Gefügezusammenhalts bei hohen Temperaturen (Brandfall) enthält der Gipskern dieser Platten mineralische Fasern und/oder andere Zusätze.


  • Gipsplatte typ h (Gipsplatte mit reduzierter wasseraufnahmefähigkeit) nach dIn en 520

    Plattenart mit Zusätzen zur Reduzierung der Wasseraufnahmefähig- keit; sie kann für Anwendungszwecke geeignet sein, bei denen die Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Platte erforderlich ist; zur Kennzeichnung erhal- ten diese Platten in Abhängigkeit von ihrem Wasseraufnahmevermögen die Bezeichnung „Typ H1“, „Typ H2“ bzw. „Typ H3“. Gipsplatten des Typs H2 entsprechen Typ GKBI nach DIN 18180.

  • Gipsplatte typ I (Gipsplatte mit erhöhter oberflächenhärte) nach dIn en 520

    Gipsplatte, die für Anwendungszwecke bestimmt ist, bei denen Anforderungen an erhöhte Oberflächenhärte gestellt werden. Die Oberflächenhärte von Gipsplatten des Typs I (auch in Kombination mit anderen Typen) wird durch den Durchmesser der Vertiefung, die bei der Prüfung nach DIN EN 520 in der Oberfläche erzeugt wurde, charakterisiert. Der Durchmesser der Vertiefung darf 15 mm nicht überschreiten.

  • Gipsplatte typ p nach dIn en 520, typ Gkp nach dIn 18180

    Platten, deren Sichtseite für den Auftrag von Gipsputz oder für eine Klebeverbindung mit anderen Materialien wie Gipsplatten oder tafelförmigen Stoffen vorgesehen ist. Bei den Platten, die zum Auftrag von Gipsputz vorgesehen sind, ist die Kantenform entweder „volle Kante“ oder „runde Kante“.

  • Gipsplatte typ r (Gipsplatte mit erhöhter festigkeit) nach dIn en 520

    Diese Gipsplatten sind für Anwendungszwecke bestimmt, für die eine erhöhte Bruchfestigkeit sowohl in Längs- als auch in Querrichtung gefordert wird.

    Eine Gegenüberstellung der gebräuchlichsten Plattenbezeichnungen nach DIN 18180 und DIN EN 520

  • Gipsplatten mit Vliesarmierung nach dIn en 15283-1

    Aufgrund ihrer Eigenschaften sind Gipsplatten mit Vliesarmierung besonders zur Verwendung in Bereichen geeignet, für die Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz oder Streckfestigkeit bestehen. Die Platten können z.B. als Trockenputz für Wände, für direkt befestigte Deckenbekleidungen oder abgehängte Decken, für Trennwände oder als Bekleidung von Stützen und Trägern verwendet werden. Sie können auch für Fußböden, Lüftungs- und Rauchabzugs- kanäle, Kabelbrücken und Beplankungen eingesetzt werden.


  • Gipsplatte mit Vliesarmierung typ f mit verbessertem Gefügezusammenhalt bei hohen temperaturen nach dIn en 15283-1

    Diese Platten können zur Verbesserung des Gefügezusammenhalts bei hohen Temperaturen, im Kern mineralische Fasern und/oder Zusatz- mittel enthalten. Zu Kennzeichnungszwecken erhalten diese Platten die Bezeichnung GM-F.

  • Gipsplatte mit Vliesarmierung typ h mit verringerter wasseraufnahmefähigkeit nach dIn en 15283-1

    Plattenart mit Zusätzen zur Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit; 

    sie kann für Anwendungszwecke geeignet sein, bei denen die Reduzierung der Wasseraufnahmefähigkeit zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Platte erforderlich ist; zur Kennzeichnung erhal- ten diese Platten in Abhängigkeit von ihrem Wasseraufnahmevermögen die Bezeichnung GM-H1 und GM-H2

  • Gipsplatte mit Vliesarmierung typ I mit erhöhter oberflächenhärte nach dIn en 15283-1

    Gipsplatte, die für Anwendungszwecke bestimmt ist, bei denen Anforderungen an erhöhte Oberflächenhärte gestellt werden. Die Oberflächenhärte von Platten des Typs I (auch in Kombination mit anderen Typen) wird durch den Durchmesser der Vertiefung, die bei der Prüfung nach DIN EN 15283-1 in der Oberfläche erzeugt wurde, charakterisiert. Der Durchmesser der Vertiefung darf 15 mm nicht überschreiten. Zu Kennzeichnungszwecken erhalten diese Platten die Bezeichnung GM-I.

  • Gipsplatte mit Vliesarmierung typ r mit erhöhter festigkeit nach dIn en 15283-1

    Platten können für besondere Anwendungszwecke eine erhöhte Festig- keit haben. Zu Kennzeichnungszwecken erhalten diese Platten die Bezeichnung GM-R, 

    Ausbildung der längs- und Querkanten von Gipsplatten mit Vliesarmierung

    Die Längskanten können als volle Kante, abgeflachte Kante, Winkelkante, halbrunde Kante, runde Kante, abgeschrägte Kante, Nut- und Federkante oder als Kombination dieser Kantenformen ausgebildet sein.

  • GKB Kombination

    Die Typen D, E, F, H, I und R nach EN 520 können nach Erfordernis kombiniert werden. Die Typen A und P können nicht kombiniert werden.



    Die Plattentypen F, H1, H2, I und R nach DIN EN 15283-1 können nach Erfordernis kombiniert werden.

  • kantenausbildung

    Gipsfaserplatten gibt es mit Vollkante (scharfkantig geschnitten) oder profilierter Kante.

  • wand und decke
    • Beplankung von Außen-, Gebäudeabschluss-, Innen- und Wohnungstrennwänden in Holztafelbauart
    • Beplankung von Wänden mit Metall- und Holzunterkonstruktionen
    • Bestandteil von Decken- und Dachscheiben, Dachgeschossausbau
    • Bekleidung von Bauteilen (Stützen, Träger, Schächte ...)
    • Verbundplatten zur Wärmedämmung
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