Kostenpflichtige Beratungsleistung.
Generell sind Beratungsleistungen unverbindlich und unentgeltlich.
Auf Kundenwunsch erforderliche, besondere Zusatzleistungen vor oder bei Durchführung der Arbeiten, insbesondere Nachweise über konstruktive statische und bauphysikalische Probleme bei Sonderkonstruktionen, sind kostenpflichtig. Ausschließliche Sache des Unternehmers ist es, die Regeln der Technik zu beachten und die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung des ihm von seinem Kunden übertragenen Auftrages zu prüfen und zu schaffen.